Europa

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte gibt grünes Licht für Zwangsimpfungen

Es ist das erste Mal, dass sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit der Frage von Zwangsimpfungen befasst hat. Laut dem EGMR seien die verordneten Pflichtimpfungen im "besten Interesse" der Gesellschaft. Das Urteil könnte laut Experteneinschätzung bei der Durchsetzung von COVID-Impfungen eine Rolle spielen.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte gibt grünes Licht für ZwangsimpfungenQuelle: Reuters

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Donnerstag entschieden, dass Pflichtimpfungen legal sind und in demokratischen Gesellschaften notwendig sein können. Das Urteil kam nach Abschluss einer Beschwerde, die tschechische Familien wegen der Pflichtimpfungen für Kinder vor das Gericht gebracht hatten. In dem Gerichtsurteil heißt es:

"Die Maßnahmen können als 'notwendig in einer demokratischen Gesellschaft' angesehen werden."

Obwohl sich das Urteil nicht direkt mit dem COVID-19-Impfstoff befasst, glauben Experten, dass es Auswirkungen auf die Impfkampagnen gegen das Virus haben könnte, vor allem bei denjenigen, die sich bisher weigerten, die Impfung zu akzeptieren.

Worum ging es bei dem Urteil?

Das Urteil besagt, dass die von den tschechischen Gesundheitsbehörden verordneten Pflichtimpfungen dem "besten Interesse" der Kinder entsprechen. Ergänzend wurde in dem Urteil erklärt:

"Das Ziel muss sein, dass jedes Kind gegen schwere Krankheiten geschützt ist, durch Impfung oder kraft der Herdenimmunität."

Das Gericht entschied, dass die tschechische Gesundheitspolitik nicht gegen Artikel 8 über das Recht auf Achtung des Privatlebens in Übereinstimmung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt.

Nach tschechischem Recht müssen Kinder gegen neun Krankheiten geimpft werden, darunter Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Hepatitis B und Masern.

Der Fall wurde von Familien vor Gericht gebracht, die mit einer Geldstrafe belegt worden waren oder deren Kindern der Zugang zu einer Kindertagesstätte verweigert worden war, weil sie ihrer gesetzlichen Impfpflicht nicht nachgekommen waren.

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